ABG
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Kundeninformationen Grillviertel
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen uns als Veranstalter (im Folgenden: „wir“) und Ihnen als Kunden über unsere Internetseite www.Grillviertel.de abgeschlossen werden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen Ihrerseits werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren sowie die Durchführung von Grillkursen und Veranstaltungen.
(2) Wir unterbreiten Ihnen mit dem Einstellen der Produkte oder Leistungen auf unserer Internetseite ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss zu den dort genannten Bedingungen.
(3) Der Vertrag kommt durch Ihre verbindliche Erklärung zum Kauf über das Online-Warenkorbsystem zustande, indem Sie die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine vergleichbare Bezeichnung betätigen.
(4) Anfragen Ihrerseits zur Angebotserstellung sind unverbindlich. Verbindliche Angebote übersenden wir Ihnen in Textform (z. B. E-Mail) und sind, sofern keine anderweitige Frist genannt ist, binnen fünf Werktagen anzunehmen.
(5) Sie sind verpflichtet, Ihre bei Vertragsschluss angegebene E-Mail-Adresse auf Richtigkeit und Empfangsfähigkeit zu überprüfen. Für den Fall, dass Bestell- oder Vertragsinformationen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben nicht zugestellt werden können, übernehmen wir keine Haftung.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 4 Gewährleistung
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Bei gebrauchten Waren wird die Gewährleistung, soweit im Angebot gesondert ausgewiesen, auf ein Jahr beschränkt. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Arglist.
§ 5 Widerrufsrecht
(1) Sofern es sich bei dem Vertrag um einen Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312c BGB handelt, steht Verbrauchern grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
(2) Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, deren Ausführung ausdrücklich für einen bestimmten Termin vereinbart wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), insbesondere Grillkurse, Events und Veranstaltungen. Mit Buchung bestätigen Sie hiermit ausdrücklich, dass Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichten.
§ 6 Stornierung und Umbuchung
(1) Stornierungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Bei Grillkursen und Events gelten folgende Stornogebühren:
Bis 30 Tage vor Veranstaltung: 10 % des vereinbarten Preises
Bis 14 Tage vor Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Preises
Bis 7 Tage vor Veranstaltung: 75 % des vereinbarten Preises
Am Veranstaltungstag: keine Erstattung möglich
(2) Ersatzpersonen können jederzeit gestellt werden, sofern wir rechtzeitig informiert werden.
(3) Im Falle von Umbuchungen behalten wir uns vor, bei anderweitiger Vergabe des ursprünglich gebuchten Termins eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 € pro Ticket zu erheben.
§ 7 Kursabsage und Mindestteilnehmerzahl
(1) Wir behalten uns vor, Kurse bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen oder auf einen anderen Termin umzubuchen.
(2) Anfallende Reise- und Übernachtungskosten werden nicht erstattet.
(3) Sie sind verpflichtet, vor Kursbeginn nochmals den Kontakt mit uns herzustellen, um über den aktuellen Kursstatus informiert zu werden.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz, sofern Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
II. Besondere Vertragsklauseln zu Kursdurchführung, Verlängerung und Haftung
§ 9 Kursdurchführung
(1) Der Zweck der Veranstaltung liegt primär in der aktiven Teilnahme am Grillgeschehen und dem Genuss von Speisen und Getränken.
(2) Verlagerte sich im Verlauf der Veranstaltung der Schwerpunkt auf Alkoholkonsum oder nehmen mehr als 50 % der Teilnehmer nicht aktiv teil, behalten wir uns das Recht vor, den Kurs vorzeitig abzubrechen. In diesem Falle besteht kein Erstattungsanspruch; der volle Kursbetrag bleibt geschuldet.
§ 10 Mehraufwand und Mehrkosten
(1) Verursachen Teilnehmer oder Sie durch Ihr Verhalten einen Mehraufwand, der über die vereinbarten Leistungen hinausgeht, sind wir berechtigt, Ihnen hierfür gesonderte Kosten in Rechnung zu stellen.
§ 11 Verantwortlichkeit und Haftung des Auftraggebers
(1) Sie tragen die alleinige Verantwortung für das Verhalten Ihrer Mitarbeiter, Gäste oder sonstiger Begleitpersonen und haften uneingeschränkt für alle daraus entstehenden Kosten, Schäden und sonstigen Aufwendungen.
§ 12 Verlängerung der Veranstaltungszeit
(1) Verlängert sich die vereinbarte Veranstaltungsdauer über die ursprünglich gebuchte Zeit hinaus, ist jede angefangene halbe Stunde mit gesonderten Entgelten zu vergüten. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
150,00 € netto pro Verlängerungshalbestunde für die Miete der Location
39,00 € netto pro Stunde für Servicekraft und Spüler
59,00 € netto pro Stunde für Veranstaltungsleitung und Grillmeister
(2) Maßgeblich für die Berechnung ist die tatsächlich vor Ort geleistete Einsatzzeit. Die Abrechnung erfolgt gesondert und ist von Ihnen zu tragen.
§ 13 Getränkeflatrate
(1) Die im Rahmen der Buchung vereinbarte Getränkeflatrate gilt ausschließlich für die vertraglich vereinbarte Veranstaltungsdauer.
(2) Mit Beginn einer etwaigen Verlängerung endet die Getränkeflatrate automatisch.
(3) Getränke, die über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus konsumiert werden, sind zum jeweils gültigen handelsüblichen Verkaufspreis zu vergüten.
(4) Spirituosen, Schnäpse, Longdrinks und vergleichbare alkoholische Getränke sind von der Getränkeflatrate ausgenommen und werden stets separat berechnet.
§ 14 Haftung für Schäden und Diebstahl
(1) Sie haften uneingeschränkt für sämtliche Schäden und Diebstähle, die durch Ihre Mitarbeiter, Gäste oder sonstige Begleitpersonen verursacht werden.
(2) Dies umfasst insbesondere Schäden an der Location, Ausstattung sowie am Equipment von uns.
§ 15 Teilnehmeranzahl und Nichterscheinen
(1) Die finale Anzahl der teilnehmenden Personen ist uns spätestens sieben (7) Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen.
(2) Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung der Teilnehmeranzahl oder erscheinen gebuchte Teilnehmer nicht, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Verrechnung oder Minderberechnung der Teilnahmegebühren. Die volle Vergütung ist auch für nicht erschienene Personen zu leisten.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen
Grillviertel und seinen Kunden. Ergänzende oder abweichende Bedingungen des Kunden
werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Grillviertel stimmt ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zu.
§ 2 Vertragsarten
Je nach Inhalt der Vereinbarung handelt es sich um einen Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB), einen
Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) oder einen Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB). Für Catering- und
Eventleistungen gilt in der Regel das Werkvertragsrecht, für Beratungs- und Angebotsleistungen
das Dienstvertragsrecht.
§ 3 Gültigkeit von Angeboten
Unsere Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gemäß § 148 BGB für eine
Dauer von 21 Tagen verbindlich.
§ 4 Aufwendungsersatz bei Nichtabsage
(1) Wird ein Angebot innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht angenommen und auch nicht
ausdrücklich abgesagt, behalten wir uns vor, gemäß §§ 611, 675, 280 BGB eine pauschale
Aufwandsentschädigung in Höhe von 500,00 € netto in Rechnung zu stellen.
(2) Hintergrund ist, dass zur Sicherstellung der Angebotsdurchführung bereits Personal
eingeplant, Kapazitäten freigehalten und Verfügbarkeiten erschlossen werden müssen.
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder gar kein Schaden
entstanden ist.
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.